Das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 schreibt für die bestellten Berufsberechtigten den Nachweis jährlicher Fortbildung im Mindestausmaß von 30 Lehreinheiten für Bilanzbuchhalter:innen und von je 15 Lehreinheiten für Buchhalter:innen und Personalverrechner:innen vor.
Diese Verpflichtung trifft auch gewerberechtliche Geschäftsführer:innen und Berufsbefugte mit ruhender Berufsbefugnis!
Der Nachweis bei mehreren Bilanzbuchhaltungsbefugnissen ist mit 30 Lehreinheiten pro Kalenderjahr gedeckelt.
Fortbildung im Sinne des Bilanzbuchhaltungsgesetzes ist die nachgewiesene Teilnahme an Veranstaltungen, die die neuesten berufseinschlägigen Entwicklungen zum Zweck der Vertiefung der fachlichen Kenntnisse vermitteln. Diese Veranstaltungen sollen Ihre unternehmerische Qualifikation erhalten, erweitern oder ausbauen oder an technische Entwicklungen anpassen.