Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im BFI aufhalten (Teilnehmer:innen, Besucher:innen, Angestellte und freie Mitarbeiter:innen).

Grundsätze

Das BFI ist ein Ort der Begegnung mit gegenseitiger Wertschätzung, offener und fördernder Atmosphäre, an dem wir gemeinsam Ziele erreichen und Herausforderungen meistern.

  • Wir begegnen uns höflich und rücksichtsvoll. 
  • Alle Einrichtungen sind schonend zu behandeln und sauber zu halten.
  • Absichtliche und fahrlässige Beschädigungen verpflichten zu Schadensersatz.
  • Der Aufenthalt ist nur während der Betriebszeiten gestattet.
Spinde

Für mitgebrachte Kleidungsstücke und Taschen stehen auf den Gängen Spinde zur Verfügung. Für die Aufbewahrung übernimmt das BFI keine Haftung.

Fundsachen

Fundsachen bitte im Info-Point abgeben. Sie werden 3 Wochen aufbewahrt.

Nachhaltigkeit

Das BFI hat sich zur Nachhaltigkeit verpflichtet und besitzt das Umweltzeichen. Bitte helfen Sie bei der Mülltrennung mit.

Sicherheit

Das Mitnehmen von sicherheitsgefährdenden Gegenständen, insbesondere Waffen und Messer aller Art, ist untersagt. Belästigung von Personen hat im BFI keinen Platz und wird auf keinen Fall geduldet bis hin zu Kursausschluss und Hausverbot.

Werbung

Das Verteilen von jeglichen Unterlagen mit parteipolitischem oder religiösem Inhalt sowie eine Bewerbung mit diesbezüglchen Inhalten ist im ganzen Gebäude und den zugehörigen Flächen untersagt.

Essen

Bitte benutzen Sie die dafür vorgesehenen Aufenthaltsflächen. 
Die Einnahme von Speisen in den Unterrichtsräumen ist nicht gestattet.

Trinken

Bitte verwenden Sie verschraubbare Getränkeflaschen.

e-Scooter

Das Mitnehmen von e-Scootern in das Gebäude inkl. Tiefgarage ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet. Es können für e-Scooter alle Fahrradabstellplätze genutzt werden.

Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

Alkohol und Drogen

Drogen und Drogenkonsum im Haus sind strikt verboten. Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss dürfen sich nicht im BFI aufhalten.

Brandschutz und Rauchverbot
  • Das Hantieren mit offenem Licht oder Feuer im Gebäude ist verboten. Das Anzünden von Kerzen untersagt.
  • Die eingesetzten Elektrogeräte müssen den einschlägigen elektrotechnischen Vorschriften entsprechen und vorschriftsmäßig verwendet werden.
  • Im gesamten Gebäude besteht striktes Rauchverbot. Nutzen Sie dafür die im Freibereich gekennzeichneten Bereiche.
  • Im Brandfall ist das Gebäude über die beschilderten Fluchtwege zu verlassen. Beachten Sie den Aushang in allen Räumen.
  • Das mutwillige Auslösen eines Brandalarms ist kostenpflichtig.
Hausrecht

Die Hausordnung ist einzuhalten. Bei mutwilligen Verstößen ist das BFI Personal nach Abmahnung berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen und wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor.

Pandemie

Im Falle einer Pandemie gilt zusätzlich das Präventionskonzept als Teil dieser Hausordnung.

 

Version: 03