Ausbildung Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) informieren und beraten Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen rund um das Thema Arbeitssicherheit. Sobald in einem Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind, ist eine Sicherheitsvertrauensperson gesetzlich vorgeschrieben. Die Bestellung erfolgt für die Dauer von vier Jahren. Diese Ausbildung eignet sich besonders für jene, die an Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz interessiert sind. Die Themenschwerpunkte liegen z. B. auf den Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb, dem Erkennen von Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten deren Behebung sowie der Evaluierung und Unterweisung.
Ausbildung Brandschutz
Das BFI Salzburg bietet in der Kategorie Sicherheit und Technik auch die Ausbildungen zum/zur Brandschutzwart:in und zum/zur Brandschutzbeauftragten gemäß der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz (TRVB) 117 an. Brandschutzwart:innen oder Brandschutzbeauftragte werden durch Arbeitgeber:innen bestellt und sind für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer:innen zuständig. Auch die Behörde hat die Bestellung eines/einer Brandschutzbeauftragten und erforderlichenfalls einer Ersatzperson vorzuschreiben, wenn dies aufgrund besonderer Verhältnisse für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer:innen notwendig ist.