Ausbildungen zum/zur Kranführer:in werden nicht nur in der Stadt Salzburg, sondern auch im Pinzgau und Pongau angeboten. Kursteilnehmer:innen erhalten nach dem Kursbesuch und der erfolgreich abgelegten Prüfung den Kranführer:innenausweis, der zum Führen von Lauf-, Bock- und Portalkranen berechtigt. Im jeweiligen Betrieb muss der/die Dienstgeber:in noch zusätzlich eine Fahrerlaubnis für das betreffende Arbeitsmittel ausstellen.

KURSANGEBOT

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Standort

Lauf-, Bock- und Portalkran (über 300 kN)

Ausbildung gemäß Verordnung §11 der Fachkenntnisnachweisverordnung (FK-V) des BMWA, BGBl. Nr. 13/2007   
21.11.2024
26 UE
EUR 325,00
Nr. 243Q012032

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Die Ausbildungen gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des BMWA BGBl. II Nr. 13/2007 werden in der Stadt Salzburg, im Pinzgau und Pongau angeboten.

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