Portalkran
Lauf-, Bock- und Portalkran (über 300 kN) Ausbildung gemäß Verordnung §11 der Fachkenntnisnachweisverordnung (FK-V) des BMWA, BGBl. Nr. 13/2007
21.11.2024-23.11.2024 BFI Pongau

26 UE
26 UE, Do, 14.00-20.30 Uhr, Fr, 08.30-20.30 Uhr, Sa, 08.30-12.30 Uhr

EUR 325,00
Nr. 243Q012032
Stornobedingungen

Bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt keine Stornogebühr an. Bei Rücktritt 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung sind 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages zu entrichten.

Information zu Stapler und Kranausbildungen vor 18 Jahren: Zum Führen eines Staplers oder Kranes muss das 18. Lebensjahr (lt. gesetzlicher Definition ab 18 Jahre kein Jugendlicher mehr) erfüllt sein - lt. KJBG-VO §6 Z18. Der Betrieb (Arbeitgeber) muss gesondert eine Fahrbewilligung für das Betriebsgelände ausstellen - Rechtskonform darf diese erst erfolgen, wenn der Lenker 18 Jahre alt ist. Das Formular für die Fahrbewilligung kann kostenlos auf der AUVA -Website gedownloadet werden: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.542588&version=1436262676 Der "Staplerausweis" (oder "Kranausweis") alleine berechtigt nicht zum Führen/Lenken eines Arbeitsmittels! Empfehlung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen: Damit es zu einem zeitnahen Abschluss und Umsetzung des Erlernten kommt, empfehlen wir bei Kursstart ein Alter von 17,5 Jahren. Tipp für Firmen: Es kann mittels Ansuchen durch den Betrieb beim Arbeitsinspektorat um eine Ausnahmeregelung eine vorzeitige Erlaubnis zum Lenken der Arbeitsmittel vor dem 18. Lebensjahr erlangt werden.

Nutzen

Nach vorgeschriebener Unterweisung und schriftlicher Bewilligung des Unternehmens sind Sie berechtigt, Lasten zu transportieren. Sie erhöhen Ihre Chancen am Arbeitsmarkt und können als Kranführer/in in Gewerbe- und Industriebetrieben arbeiten.

Inhalt

Übersicht über die verschiedenen Kranarten, Bauarten und Definitionen; allgemeine Fachbegriffe; Mechanik, Elektrik und Wartung des Kranes; Grundbegriffe der Hydraulik; Abnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfbuch; gesetzliche Vorschriften für das Heben von Lasten; Sicherheitsbestimmungen; Tragmittel; Anschlagen und Bewegen von Lasten; Praxis.

Zielgruppen

Personen, die mit dem Führen von Lauf-, Bock- und Portalkränen sowie Säulendreh- und Wandschwenkkränen beauftragt sind; Personen mit Interesse am Führen dieser Kräne.

Voraussetzungen

Gute Deutschkenntnisse, Beherrschen der Grundrechnungsarten, Mindestalter 18 Jahre für die Ablegung der Kranführerprüfung. Für die Praxis sind Sicherheitsschuhe erforderlich.

Portalkran
Lauf-, Bock- und Portalkran (über 300 kN) Ausbildung gemäß Verordnung §11 der Fachkenntnisnachweisverordnung (FK-V) des BMWA, BGBl. Nr. 13/2007
21.11.2024-23.11.2024 BFI Pongau

26 UE
26 UE, Do, 14.00-20.30 Uhr, Fr, 08.30-20.30 Uhr, Sa, 08.30-12.30 Uhr

EUR 325,00
Nr. 243Q012032
Stornobedingungen

Bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt keine Stornogebühr an. Bei Rücktritt 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung sind 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages zu entrichten.