Weiterbildung Praxisanleitung Stadt Salzburg (Start: Mai 2025)
177 UE
177 UE inkl. 40 Stunden Praxisphasen im eigenen Umfeld.
Überwiegend Beginn um 9.00 Uhr, vereinzelt 8.00 Uhr Termine.
Die Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter:in nach GuKG § 64 und § 104a vermittelt den Pflegepersonen jene Kompetenzen, die für eine professionelle Praxisanleitung notwendig sind. Die Inhalte sind theoretisch fundiert und explizit anwendungsorientiert. Sie schließen den Lehrgang mit einer Prüfung ab und erhalten ein gesetzlich anerkanntes Weiterbildungszeugnis.
Nutzen
Sie erwerben ein staatlich anerkanntes Weiterbildungszeugnis gem. § 64 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und sind berechtigt, neben Ihrer Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung (Praxisanleitung) zu führen.
Inhalt
Gesetzliche Vorgaben zur praktischen Ausbildung von Auszubildenden in der Pflege; Möglichkeiten besserer Kooperation zwischen Ausbildungseinrichtung und Praktikumsstelle; Pädagogik und Didaktik der Praxisanleitung; Lernrelevante Merkmale; Grundlagen systematischer Beobachtung; Beobachtungsfehler, Beobachtungsinstrumentarien; Feedback-Regeln; wertschätzend kommunizieren - auch in herausfordernden Situationen; gesetzliche und pädagogische Grundlagen einer Beurteilung; Beurteilungsfehler; allgemeine Rechtsgrundlagen; spezielle Berufsbestimmungen zu Übernahmefahrlässigkeit; Haftung; Vorgehen bei einem Fehler; "Aufsichtspflicht" im Kontext der Praxisanleitung; LTT Praxis; gezielte Anleitung zu einem Patientenedukationsprozess; Marketing für Praxisanleiter:innen
Zielgruppen
Diplomierte Pflegepersonen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege aus allen Pflegebereichen, Pflegefachassistent:innen und Personen aus den Sozial(-fach)betreuungsberufen mit Interesse an professioneller Anleitung und Begleitung von Auszubildenden und Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen im Rahmen der praktischen Ausbildung. Sie sollten bereits Praxisanleitung durchführen oder mit Beginn der Weiterbildung diese Aufgabe innerhalb Ihres Teams (mit)übernehmen.
Voraussetzungen
Nachweis Diplom bzw. Zeugnis in Kopie
Prüfung
Mündliche Abschlussprüfung